Konditionen

 

Allgemeines

Standardmäßig werden alle Dienstleistungen kundentransparent nach Arbeitseinheiten abgerechnet. Eine Arbeitseinheit beträgt dabei 15 Minuten. Bei Beauftragung werden mindestens 2 Arbeitseinheiten abgerechnet. Bestimmte Arbeiten werden zum Pauschalpreis durchgeführt. Für individuelle Projekte sind ebenfalls Pauschalpreise möglich.

Terminabsagen

Für (Vorort-)Termine, die weniger als 24h vorher durch den Auftragnehmer abgesagt werden, wird eine Pauschale von 30 EUR berechnet.

Fehlerdiagnose

Für Fehlerdiagnose bei PCs, Laptops etc. fällt eine Diagnosepauschale an. Diese beträgt i.d.R. 39 EUR (kann aber in Einzelfällen auch je nach Aufwand höher oder niedriger ausfallen) und wird bei Beauftragung einer Reparatur verrechnet.

Aktuelle Preisliste für Privat- und Geschäftskunden

Die hier genannten Preise beziehen sich sowohl auf Remote-Support (Fernwartung) als auch auf Vorort-Service direkt bei Ihnen (die u.g. Konditionen sind gültig ab 01.02.2024).

Eigene Webseite
zum Pauschalpreis
privat oder gewerblich
Konzeption und Erstellung einer individuellen Webseite nach Absprache
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Home & Business
pro angefangene Arbeitseinheit (15 min)
18,90 €
IT-Service Privatkunden oder Gewerbe
Remote Support oder Vorort
Jetzt anfragen
Individual
zum Pauschalpreis
für individuelle Projekte
für individuelle Projekte vereinbaren wir gerne einen fixen Pauschalpreis.
Jetzt anfragen

 

Häufige Fragen (FAQ)

Dienstleistungen können selbstverständlich direkt bei Ihnen vor Ort erbracht werden. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, ist immer von der jeweiligen Problemstellung abhängig. Eine Router- oder Drucker-Einrichtung vor Ort ist z.B. nur bei Ihnen am Installationsort sinnvoll, eine PC -Reparatur oder ein Upgrade von Windows 7 auf Windows 10 dagegen meist eher nicht. Hier ist es sinnvoller, das betreffende Gerät vorbei zu bringen. Dann kann dieser Service meist zu günstigeren Pauschalpreisen durchgeführt werden.

Viele Probleme lassen sich auch per Fernwartung lösen, ohne dass ein Vorort-Termin erforderlich ist. Insbesondere in Zeiten von COVID19 ist dies oft eine schnelle und sichere Alternative zum persönlichen Termin.
Sie erhalten eine reguläre Rechnung, es wird auf dieser jedoch nach §19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Kurze Antwort:
Nein .
Längere Antwort:
Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, d.h. es macht für Sie – auch als Unternehmer – keinen Unterschied, ob Sie beispielsweise
  • …eine Dienstleistungs-Rechnung über 100,00€ zzgl. 19,00€ Umsatzsteuer erhalten und Sie sich die 19% USt wieder erstatten lassen, oder ob Sie
  • …eine Rechnung über 100,00€ ohne explizit ausgewiesene Umsatzsteuer bekommen, bei der Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen können.
In beiden Fällen zahlen Sie für die erbrachte Dienstleistung dieselbe Summe von 100,00€ (für Privatkunden ist dies ohnehin nicht relevant).